Diese Hinweise beschreiben typische Grundsätze anwaltlicher Zusammenarbeit vor einer möglichen Mandatsaufnahme.
1. Mandatsgegenstand
Gegenstand eines Mandats ist ausschließlich die konkret beauftragte rechtliche Beratung oder Vertretung.
2. Mitwirkung des Mandanten
Für eine sachgerechte Bearbeitung sind vollständige und rechtzeitige Informationen erforderlich.
3. Kommunikation
Die Kanzlei darf vorbehaltlich abweichender Weisungen per E-Mail kommunizieren. Restrisiken unverschlüsselter Kommunikation bleiben bestehen.
4. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach RVG, Honorarvereinbarung oder sonstiger schriftlicher Abrede.