Allgemeine Mandatsbedingungen

Diese Hinweise beschreiben typische Grundsätze anwaltlicher Zusammenarbeit vor einer möglichen Mandatsaufnahme.

1. Mandatsgegenstand

Gegenstand eines Mandats ist ausschließlich die konkret beauftragte rechtliche Beratung oder Vertretung.

2. Mitwirkung des Mandanten

Für eine sachgerechte Bearbeitung sind vollständige und rechtzeitige Informationen erforderlich.

3. Kommunikation

Die Kanzlei darf vorbehaltlich abweichender Weisungen per E-Mail kommunizieren. Restrisiken unverschlüsselter Kommunikation bleiben bestehen.

4. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach RVG, Honorarvereinbarung oder sonstiger schriftlicher Abrede.